AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Designerin Rita Glenk und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Rita Glenk hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Rita Glenk und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

2. Urheberrecht; Nutzungsrechte; Eigenwerbung

2.1 Der Rita Glenk erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2 Sämtliche Arbeiten von Rita Glenk, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3 Ohne Zustimmung von Rita Glenk dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.

2.4 Die Werke von Rita Glenk dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5 Rita Glenk räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Rita Glenk und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6 Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Rita Glenk bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Rita Glenk zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Rita Glenk unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.7 Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.8 Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Rita Glenk nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.9 Rita Glenk bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Honorare; Fälligkeit

3.1 Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.2 Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Rita Glenk Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.3 Sämtliche Honorare sind Nettobeträge und nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Sie sind ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit zu zahlen.

3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die geschaffenen Werke Eigentum von Rita Glenk.

4. Zusatzleistungen

4.1 Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

5. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rita Glenk alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Rita Glenk nicht zu vertreten.

5.2 Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er Rita Glenk zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber Rita Glenk im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

5.3 Für Rita Glenk besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

6. Datenlieferung und Handling

6.1 Rita Glenk ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

6.2 Stellt Rita Glenk dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Rita Glenk vorgenommen werden.

6.3 Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet Rita Glenk nicht.

7. Gewährleistung; Haftung

7.1 Rita Glenk haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Rita Glenk auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Ansprüche des Auftraggebers gegen Rita Glenk aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 7.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

7.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

7.5 Rita Glenk haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Rita Glenk ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

7.6 Rita Glenk haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Rita Glenk ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Rita Glenk bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

8.2 Der Erfüllungsort für Rita Glenk ist Braunschweig.

8.3 Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.